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   OVG Brandenburg, 30.04.2003 - 4 B 412/02   

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OVG Brandenburg, 30.04.2003 - 4 B 412/02 (https://dejure.org/2003,29385)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 30.04.2003 - 4 B 412/02 (https://dejure.org/2003,29385)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 30. April 2003 - 4 B 412/02 (https://dejure.org/2003,29385)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Wohnsitzauflage im Rahmen einer Aufenthaltsbefugnis

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 3; VwVG BB § 39; AuslG § 44 Abs. 6
    Aufenthaltsbefugnis, Duldung, Wohnsitzauflage, Auflage, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, Widerspruch, Anfechtungsklage, isolierte Anfechtungsklage, Auslegung, Antrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Hamburg, 26.05.2010 - 5 Bf 85/10

    Rechtsgrundlage für als Nebenbestimmung zur Aufenthaltserlaubnis verfügte

    § 51 Abs. 6 AufenthG verhindert nicht, dass die Ausländerbehörde bei jeder Verlängerung eines Aufenthaltstitels eine erneute Ermessensentscheidung hinsichtlich der Auflage zu treffen hat (Müller in: Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht, 2008, § 12 AufenthG Rn. 8; ähnlich OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 30.4.2003, InfAuslR 2003, 279, 280).
  • VG Cottbus, 18.05.2018 - 3 K 1888/15

    Duldung

    24 a. Zwar handelt es sich bei der im Zusammenhang mit einer Aussetzung der Abschiebung (Duldung) erklärten Beschränkung des Aufenthalts auf der Basis von § 61 Abs. 1c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) grundsätzlich um eine selbständig anfechtbare Auflage, die somit Gegenstand eines Widerspruchs und einer Anfechtungsklage sein kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. März 2010 - 18 B 1702/09 -, juris Rn. 14; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 10 C 13.696 -, juris Rn. 5; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 4 MB 93/17 -, juris Rn. 6; ähnlich zur Wohnsitzauflage: OVG Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2003 - 4 B 412/02 -, InfAuslR 2003, 279, juris Rn. 3; zum Verbot einer Erwerbstätigkeit: Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. September 1999 - 10 ZE 99.2606 -, BayVBl 2000, 154, juris Rn. 2; Beschluss vom 27. Januar 2003 - 10 CE 03.155 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 24. Januar 2005 - 10 CS 04.1940 -, juris Rn. 5; Hessischer VGH, Beschluss vom 6. April 2001 - 12 TG 368/01 -, InfAuslR 2001, 378, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. August 2003 - 18 B 2511/02 -, NVwZ 2004, Beil.

    Die Auflage bleibt deshalb rechtlich unabhängig von dem Fortbestand der ursprünglich mit ihr verbundenen Duldung; auch die Verlängerung einer nur befristet erteilten Duldung hat keinen Einfluss auf den Fortbestand der ursprünglich erteilten Auflage (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2003 - 4 B 412/02 -, InfAuslR 2003, 279, juris Rn. 4; Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. September 1999 - 10 ZE 99.2606 -, BayVBl 2000, 154, juris Rn. 2; Beschluss vom 24. Januar 2005 - 10 CS 04.1940 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 3. Februar 2005 - 10 ZB 04.3454 -, BayVBl 2005, 370, juris Rn. 3).

  • VG Cottbus, 18.05.2018 - 3 K 265/16

    Duldung

    22 Zwar handelt es sich bei der im Zusammenhang mit einer Aussetzung der Abschiebung (Duldung) erklärten Beschränkung des Aufenthalts auf der Basis von § 61 Abs. 1c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) grundsätzlich um eine selbständig anfechtbare Auflage, die somit Gegenstand eines Widerspruchs und einer Anfechtungsklage sein kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. März 2010 - 18 B 1702/09 -, juris Rn. 14; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 10 C 13.696 -, juris Rn. 5; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 4 MB 93/17 -, juris Rn. 6; ähnlich zur Wohnsitzauflage: OVG Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2003 - 4 B 412/02 -, InfAuslR 2003, 279, juris Rn. 3; zum Verbot einer Erwerbstätigkeit: Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. September 1999 - 10 ZE 99.2606 -, BayVBl 2000, 154, juris Rn. 2; Beschluss vom 27. Januar 2003 - 10 CE 03.155 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 24. Januar 2005 - 10 CS 04.1940 -, juris Rn. 5; Hessischer VGH, Beschluss vom 6. April 2001 - 12 TG 368/01 -, InfAuslR 2001, 378, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. August 2003 - 18 B 2511/02 -, NVwZ 2004, Beil.

    Die Auflage bleibt deshalb rechtlich unabhängig von dem Fortbestand der ursprünglich mit ihr verbundenen Duldung; auch die Verlängerung einer nur befristet erteilten Duldung hat keinen Einfluss auf den Fortbestand der ursprünglich erteilten Auflage (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2003 - 4 B 412/02 -, InfAuslR 2003, 279, juris Rn. 4; Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. September 1999 - 10 ZE 99.2606 -, BayVBl 2000, 154, juris Rn. 2; Beschluss vom 24. Januar 2005 - 10 CS 04.1940 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 3. Februar 2005 - 10 ZB 04.3454 -, BayVBl 2005, 370, juris Rn. 3).

  • VG Frankfurt/Oder, 29.11.2021 - 3 K 514/20

    Verpflichtung der Ausländerbehörde zur Aufhebung einer Auflage zur

    Sie können dieses Begehren statthafter Weise mit einer Klage verfolgen, deren Ziel es ist, den Beklagten zu verpflichten, die Verpflichtung der Kläger zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft aufzuheben (zur Statthaftigkeit einer Verpflichtungsklage mit dem Ziel der Aufhebung einer Wohnsitzauflage: OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2003 - 4 B 412/02 -, Seite 4 des Beschlussabdrucks und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. April 2016 - OVG 12 N 22.16 -, Seite 2 ff. des Beschlussabdrucks).

    Offenbleiben kann schließlich, ob es sich - angesichts dessen, dass schon die zuvor am 23. September 2019 erteilte Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung mit einer Unterkunftsauflage versehen war - bei der Übernahme der (im Hinblick auf den Ort unveränderten) Unterkunftsauflage in die zuletzt erteilten Bescheinigungen über die Aufenthaltsgestattung vom 10. Dezember 2020 um erneute Regelungen oder lediglich um eine Wiederholung der fortgeltenden Auflage vom 23. September 2019 handelt (vgl. auch hierzu OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2003 - 4 B 412/02 -, Seite 4 des Beschlussabdrucks und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. April 2016 - OVG 12 N 22.16 -, Seite 2 ff. des Beschlussabdrucks).

  • OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19

    Erledigung; Nebenbestimmung; Nebenbestimmung Duldung; Räumliche Beschränkung;

    Es kann dahinstehen, ob die Rechtsprechung, wonach in der Verlängerung eines Aufenthaltstitels, der erneut mit einer beschränkenden Auflage versehen wird, "regelmäßig" die Aufhebung der vorausgegangenen Auflage zu sehen sei, so dass die Wirkung des § 51 Abs. 6 AufenthG ende (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 04.04.2017 - 8 PA 46/17 -, Rn. 9, juris unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19.08.2014 - 1 C 1.14 - Rn. 9, juris und Urteil vom 15.01.2008 - 1 C 17/07 -, Rn. 11, juris), auf die Verlängerung einer in der Regel nur für einen wesentlich kürzeren Geltungszeitraum erteilten Duldung zu übertragen ist (anders zu § 44 Abs. 6 AuslG OVG Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2003 - 4 B 412/02 - Rn. 4, juris; Bay. VGH , Beschluss vom 24.01.2005 - 10 CS 04.1940 - Rn. 5, juris; vgl. auch VG Cottbus, Urteil vom 18.05.2018 - 3 K 1888/15 -, Rn. 26, juris).
  • VG Münster, 31.03.2014 - 8 L 711/13

    Wohnsitzauflage; Nebenbestimmung; aufschiebende Wirkung; Pflege

    Die weiteren Wohnsitzauflagen, die den nachfolgenden Duldungen beigefügt wurden, beinhalten keine neuen anfechtbaren Verwaltungsakte; es handelt sich bei ihnen lediglich um wiederholende Hinweise, vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2003 - 4 B 412/02 -, Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. Januar 2005 - 10 CS 04.1940 -, Juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 2 M 142/12 -, Juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2009 - 22 L 230/09 -, Juris; VG Stuttgart, Urteil vom 17. Februar 2011 - 12 K 3244/10 -, Juris; VG Freiburg, Urteil vom 30. Juni 2011 - 4 K 1073/10 -, Juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2013 - 2 M 142/12

    Wohnsitzauflage zur Niederlassungerlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG 2004

    Anders liegt es aber dann, wenn die Ausländerbehörde mit der Erteilung eines neuen Aufenthaltstitels zugleich eine erneute Sachentscheidung über die Wohnsitzauflage trifft (vgl. OVG BBg, Beschl. v. 30.04.2003 - 4 B 412/02 -, InfAuslR 2003, 279, RdNr. 4 in Juris).
  • VG Aachen, 31.10.2003 - 8 L 851/03

    Anspruch auf Erteilung einer Duldung ; Vollstreckung der Ausreisepflicht

    4 B 412/02 - AuAS 2003, 146f.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2014 - 3 M 29.14

    Erlöschen der Duldung bei Besitz eines zur Ausreise berechtigenden Dokumentes

    Nur diese Sach- und Rechtslage ist mit der in § 83 Abs. 2 AufenthG geregelten Versagung der Duldung vergleichbar (s. zur - bejahten - isolierten Anfechtbarkeit der Nebenbestimmung "Erwerbstätigkeit nicht gestattet" und der Notwendigkeit eines Vorverfahrens OVG Münster, Beschluss vom 8. August 2003 - 18 B 2511/02 -, [...] Rn. 6; vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 4. Juni 1998 - SN 66.98 -, [...] Rn. 6; zur bejahten isolierten Anfechtbarkeit einer Wohnsitzauflage und dem Erfordernis eines Vorverfahrens OVG Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2003 - 4 B 412/02 -, [...] Rn. 39; OVG Koblenz, Beschluss vom 19. November 2003 - 10 B 11432/03 -, [...] Rn. 5; zur bejahten selbstständigen Anfechtbarkeit der Nebenbestimmung "Duldung erlischt mit der Bekanntgabe des Rückführungstermins" OVG Bremen, Beschluss vom 29. März 2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 -, [...] Rn. 8 ff.; vgl. ferner Funke-Kaiser, in: GK- AufenthG , § 83 Rn. 8 ff.; Hailbronner, in: Ausländerrecht, Kommentar, § 83 AufenthG Rn. 19).
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